Rückerstattung und Stornierung
Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für bezahlte Beratungsleistungen von Sense Meridian (Einzeltermine und Pakete) zur Berufsrückkehr. Sie gilt nicht für kostenfreie Erstgespräche.
Widerruf und Rücktritt vor Leistungsbeginn
Haben Sie als Verbraucherin oder Verbraucher einen Fernabsatzvertrag geschlossen, gelten die gesetzlichen Widerrufsrechte. Unabhängig davon erstatten wir bereits gezahlte Honorare vollständig, wenn Sie vor der ersten bezahlten Sitzung und mindestens fünf Werktage vorher schriftlich stornieren.
Teilrückerstattung
Wurde das Paket bereits teilweise erbracht (z. B. erste Sitzungen des Rückkehrcoachings), erstatten wir den Anteil der noch nicht erbrachten Sitzungen abzüglich einer Bearbeitungspauschale von 40 €. Bereits gehaltene Sitzungen und erstellte schriftliche Feedbacks bleiben berechnet.
Nicht erstattungsfähig
- Kostenfreie Erstgespräche
- Nichterscheinen ohne Absage („No-Show“)
- Sitzungen, die weniger als 24 Stunden vorher abgesagt werden (diese gelten als gehalten)
- Individuell erstellte Dokumentenfassungen, die Ihnen bereits übermittelt wurden
Umbuchung
Termine können bis 24 Stunden vorher einmal kostenfrei verschoben werden. Spätere Umbuchungen können als gehaltene Sitzung zählen, sofern kein Krankheitsnachweis vorliegt.
Anzahlungen
Anzahlung von 30 % bei Paketen wird bei wirksamer Stornierung vor Leistungsbeginn zurückgezahlt. Nach Beginn der Leistung wird die Anzahlung auf erbrachte Sitzungen angerechnet; ein Restbetrag wird nach den Regeln zur Teilrückerstattung behandelt.
Frist für Anträge
Rückerstattungsanträge stellen Sie bitte innerhalb von 14 Tagen nach dem Anlass (Storno, Leistungsende) per E-Mail an info@sense-meridian.live unter Angabe von Name, Rechnungsnummer und Grund.
Bearbeitung und Methode
Wir prüfen Anträge in der Regel innerhalb von zehn Werktagen. Erstattungen erfolgen auf dasselbe Zahlungsmittel bzw. Konto, mit dem Sie gezahlt haben. Die Banklaufzeit kann zusätzlich einige Werktage betragen.
Ausnahme: bereits begonnene Individualarbeit
Wenn auf Ihren Wunsch hin bereits umfangreiche Individualarbeit (z. B. vollständige Neuformulierung des Lebenslaufs) vor der ersten Sitzung geleistet und geliefert wurde, kann dieser Anteil vom Erstattungsbetrag ausgenommen werden. Wir weisen Sie vorab darauf hin.